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Das neue Einwanderungsgesetz in Deutschland in all seinen Aspekten (Gesetz vom 7. Juni)

  • Autorenbild: Aydın TEMİZ
    Aydın TEMİZ
  • 26. Juni
  • 3 Min. Lesezeit


Das in Deutschland seit vielen Jahren diskutierte Einwanderungsgesetz wurde schließlich am 7. Juni vom Deutschen Bundestag verabschiedet und tritt im Januar 2020 in Kraft. An diesem Gesetz arbeitete die Merkel-Regierung bereits seit längerer Zeit, doch wegen des großen Widerstands konnte es lange nicht verabschiedet werden. Dieses Gesetz hätte Merkel beinahe ihr Amt gekostet. Trotz des starken Widerstands der Grünen gelang es der Merkel-Regierung, das Gesetz durch den Bundestag zu bringen. Damit wurde auch offiziell anerkannt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Was bringt das neue Einwanderungsgesetz mit sich? Welche Möglichkeiten eröffnet es Migranten, die nach Deutschland kommen? Wie äußern sich die Oppositionsparteien dazu? Dient dieses Gesetz ausschließlich den Interessen deutscher Staatsbürger, oder schützt es auch die Rechte Dritter? Und vor allem: Was bedeutet dieses Gesetz für die Türkei?

Schauen wir uns nun die Antworten darauf an:

Das am 7. Juni vom Bundestag verabschiedete Einwanderungsgesetz umfasst im Grunde Änderungen in sechs kleineren Gesetzen und besteht aus diesen Veränderungen.

Die Hauptbereiche dieser Änderungen sind:

  • Asylgesetz

  • Integrationsgesetz

  • Staatsangehörigkeitsgesetz

  • Regelungen für Inhaber befristeter Aufenthaltsgenehmigungen

  • Fachkräfteeinwanderung

  • Regelungen für Personen, die zur Berufsausbildung nach Deutschland kommen

Bisher erleichterte Deutschland nur die Aufnahme von Akademikern. Doch laut dem neuen Gesetz können nun auch Menschen aus allen Berufsgruppen – wie Pflegekräfte, Krankenschwestern, Landwirte, Kfz-Mechaniker, Fahrer, Köche, Friseure, Tischler, Installateure oder Schweißer – mit mindestens einem Schulabschluss nach Deutschland kommen und sich dort niederlassen. Das bedeutet: Jeder, der ein Diplom oder ein Zertifikat besitzt, kann in Deutschland Arbeit suchen und, sofern er eine Stelle findet, dort ein neues Leben beginnen.

Früher galt: Wenn es in einem Bereich einen Bedarf gab, musste zuerst ein deutscher Staatsbürger und danach ein EU-Bürger für die Stelle in Betracht gezogen werden.

Ein Beispiel: Herr Aydın, der ein Restaurant in Deutschland betreibt, benötigt einen erfahrenen Koch aus der Türkei. Wenn er einen Antrag stellte, verlangte die deutsche Regierung, dass er zuerst einen deutschen Koch einstellt und – falls kein Deutscher gefunden werden konnte – einen aus einem EU-Land.

Diese Regel führte jedoch dazu, dass in Deutschland jährlich etwa 100.000 Arbeitsplätze unbesetzt blieben. Als die Merkel-Regierung dies erkannte, änderte sie das Gesetz – trotz aller Risiken und obwohl dies fast zu ihrem Rücktritt geführt hätte.

Mit dem neuen Gesetz können Unternehmen nun direkt mit qualifizierten Personen aus der Türkei Verträge abschließen, sofern diese über die nötigen Dokumente und Zertifikate verfügen, und sie in Deutschland beschäftigen.

Laut dem Auswärtigen Amt gibt es in Deutschland rund 80.000 türkische Unternehmen, die etwa 450.000 Menschen beschäftigen. Das bedeutet: Herr Aydın kann mit dem ausgebildeten Koch Osman Usta, der einen Schulabschluss sowie die nötigen Berufs- und Sprachzertifikate besitzt, einen Arbeitsvertrag abschließen und ihn direkt in Deutschland beschäftigen. Man darf nicht außer Acht lassen, dass diese 80.000 Unternehmen größtenteils lieber mit türkischen Arbeitskräften arbeiten möchten.

Natürlich wurde das Gesetz verabschiedet, und für viele Menschen eröffnen sich neue Perspektiven, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Doch die größte Herausforderung – nämlich die Sprachkompetenz – bleibt weiterhin bestehen. Für alle, die nach Deutschland kommen wollen, sei es durch Familienzusammenführung, Berufsausbildung, Universitätsstudium oder als Arzt, ist ein gewisses Sprachniveau erforderlich.

Die geforderte Stufe ist kein sehr hohes Niveau – ein mittleres Niveau, das B1-Zertifikat. Mit einem B1-Sprachzertifikat kann man sich grundlegend ausdrücken, seine Bedürfnisse selbstständig erfüllen, offizielle Angelegenheiten erledigen und eine Arbeit suchen.

Mit dem neuen Gesetz kann jede Person mit einem B1-Zertifikat ein sechsmonatiges Visum zur Arbeitssuche in Deutschland erhalten. Sobald man eine Arbeit findet und einen Vertrag unterschreibt, muss man parallel einen Sprachkurs besuchen und sein Niveau auf B2 anheben. Die Sprachanforderungen variieren je nach Beruf. Zum Beispiel wird von Ärzten ein C1-Niveau verlangt.

Wer also in Deutschland arbeiten und ein neues Leben beginnen möchte, sollte so bald wie möglich einen Deutschkurs besuchen und sich auf die Sprachprüfungen vorbereiten. Informationen zur Sprachausbildung bietet beispielsweise die Kafka Sprachakademie.

Im digitalen und IT-Bereich wurde die frühere Voraussetzung von fünf Jahren Berufserfahrung in der Türkei auf drei Jahre reduziert. Ingenieure und Wissenschaftler aus diesen Bereichen können mit ihrem Abschluss nach Deutschland kommen und innerhalb von sechs Monaten eine Stelle finden.

Statistiken zufolge benötigt Deutschland jährlich etwa 100.000 Fachkräfte – und es fällt dem Land schwer, diesen Bedarf zu decken. Trotz des Flüchtlingszuzugs in den letzten Jahren konnte die notwendige Zahl an qualifizierten Arbeitskräften nicht erreicht werden. Die deutsche Regierung wünscht sich Arbeitskräfte, die Deutsch sprechen, in einem bestimmten Bereich qualifiziert sind, ihre Qualifikation nachweisen können und integrationsfähig sind.

Für diese Art von Arbeitskräften ist die Türkei mit ihrer jungen Bevölkerung und 80 Millionen Einwohnern die ideale Quelle. Wenn sich unser Land in den kommenden Jahren wieder stärker der EU und Deutschland zuwendet, wird dies die Bedingungen weiter erleichtern – und türkische Staatsbürger werden noch einfacher Visa für Deutschland erhalten.

 
 
 

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